Baumkontrolle
In der Praxis wenden wir die Regeln der FLL-Baumkontrollrichtlinien, spezielle Leitfäden oder die VTA-Methode. Bestimmte Pathogene, schwere Defekte und statisch relevante Schäden können verkehrsgefährdend sein und müssen im Zweifelsfall durch eine eingehende Untersuchung verifiziert werden.
Ein wichtiger Aspekt, gerade im öffentlichen Bereich oder bei Bäumen an Grundstücksgrenzen ist die Wahrung der Verkehrssicherheit. Baumeigentümer sind grundsätzlich dazu verpflichtet, Schäden durch den Baum an Personen und Sachen zu verhindern also für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen. Ein Baum gilt als verkehrssicher, wenn er keine Gefahr für seine Umgebung darstellt, d.h. wenn sowohl seine Stand- als auch seine Bruchsicherheit gewährleistet sind.
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